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20.01.2022 iv-exklusiv: COVID-19-SchutzmaßnahmenVO & EinreiseVO – Aktuelle Änderungen im Überblick |
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Die 7. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 24/2022) wurde heute kundgemacht. Neben der Verlängerung des „Lockdowns für Ungeimpfte“ sieht die Verordnung nun wieder Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“) als 3G-Nachweis vor. Die novellierte Verordnung tritt morgen Freitag, den 21.01.2022, in Kraft. Weiters wurden die FAQ des Arbeitsministeriums zum Thema Speicherung des 3G-Nachweises aktualisiert. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier im Überblick. Wohnzimmertests (Hinweis: Durch Landesverordnungen kann die Anerkennung von diesen Tests bzw. deren Gültigkeitsdauer eingeschränkt werden. Diese liegen noch nicht vor.) Speicherung von 3G-Daten durch den Arbeitgeber
Den Volltext zur 7. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter diesem LINK. Ein Überblick des BMSGPK über die aktuellen Maßnahmen ist HIER abrufbar. Alle FAQ des Bundesministerium für Arbeit zum Coronavirus finden Sie HIER – jene zur 3G-Regelung am Arbeitsort HIER. Änderung bei der Einreiseverordnung ab 24.01.22 Ab 24.01.2022 werden die bisherigen Virusvarianten-Staaten nicht mehr als solche klassifiziert. Somit gilt für die Einreise nach Österreich aus allen Ländern weltweit die gleiche Regelung (2G+):
Eine ausführliche IV-Übersicht über die Regeln für die Einreise nach Österreich finden Sie HIER. |
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